Rechtlicher Hinweis

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Wir garantieren jedoch nicht, daß die enthaltenen Informationen frei von Fehlern sind. Wir schließen jede Haftung, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht, aus.



Mitwirkungspolitik gemäß ARUG II



Die Brose Trust GmbH unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und hat daher ihre Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben und zu veröffentlichen.

Die Brose Trust GmbH übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen.

Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.

Die überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.

Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.

Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.

Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des Weiteren Vorgehens mit denselben.

Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, da eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.

Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.



Informationen über die Art und Weise der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unseren Investmententscheidungen



Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine aktive Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt:

1. Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben.

2. Gegenwärtig liegen keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse für die zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der von dem Institut angebotenen Finanzdienstleistungen vor. Tendenziell ist jedoch zu erwarten, dass sich Nachhaltigkeitsrisiken möglicherweise negativ auf die Rendite von Finanzdienstleistungen auswirken können.

3. Für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitions-entscheidungen greift das Institut auf die am Markt verfügbare Berichterstattung von Researchanbietern, Rating-Agenturen, Nachrichtenterminals aber auch Emittenten zurück. Sofern substantielle Nachhaltigkeitsrisiken identifizieren lassen, werde diese, unter Berücksichtigung des Chancen-Risikoverhältnisses, in den Entscheidungsprozess einbezogen. Selbstverständlich orientiert sich die gesamte Risikoauslastung des Portfolios immer an den individuellen Anlagezielen des Kunden und den daraus entwickelten Anlagerichtlinien.



Erklärung zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren



Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Brose Trust GmbH zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:

1. Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale - und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.

2. Die Brose Trust GmbH hat grundsätzlich ein Interesse daran, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen (bzw. Anlageempfehlungen) zu vermeiden. Es ist jedoch nicht beabsichtigt, uns hierauf zu verpflichten.

3. Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile werden wir gegenwärtig nicht darlegen, dass und in welcher Art und Weise wir im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen.

Geschäftsführung / Februar 2021
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